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Porsche Cayenne-Erprobung unter Extrembedingungen – Permanenter Abgleich mit dem digitalen Zwilling

„Unsere Versuchsprogramme sind vom Anspruch her im Wettbewerb einmalig“, sagt Junige. Spektakuläres Beispiel: eine Runde auf der Nürburgring-Nordschleife – am Limit. Den Input dafür liefert der virtuelle Prototyp. Alle simulierten Impulse werden in Echtzeit in den Verbundprüfstand eingespeist. „Das Fahrzeug muss unter allen Bedingungen die volle Leistung bringen, sobald der Fahrer sie abruft“, unterstreicht Junige. Insbesondere für das Thermomanagement des Hochleistungsfahrzeugs ist diese sogenannte maximale Stromfreigabe Stress pur: Um die Batterie unter allen Bedingungen optimal zu konditionieren, sind Heizung und Kühlung leistungsfähiger ausgelegt als bei jedem Elektro-Porsche zuvor. Zu jedem Zeitpunkt der Nürburgring-Runde wird verglichen, welche Werte auf dem Verbundprüfstand gemessen werden und was für den digitalen Zwilling zuvor errechnet wurde. Dabei bestätigte sich, dass die Simulation inzwischen so akkurat ist, dass es kaum noch Abweichungen gibt, die nach den physischen Erprobungsergebnissen korrigiert werden müssen.

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Verspätung auf dem Weg zur Arbeit: Diese Pflichten hat der Arbeitnehmer, wenn er zu spät kommt

Das Auto verweigert morgens völlig unerwartet seinen Dienst: Der Motor will einfach nicht anspringen. Darf man deshalb zu spät zur Arbeit kommen? Welche Pflichten hat der Arbeitnehmer, wenn er zu spät kommt? Darf der Chef zu Sanktionen greifen? Pech für den Arbeitnehmer, wenn das Auto nicht ansprengt. Er muss auf Bus, Bahn oder Taxi umsteigen, um pünktlich zur Arbeit zu kommen. Schneefall, heftiger Regen oder glatte Straßen sorgen auch für eine Verspätung. „Dann ist der Arbeitnehmer der Dumme“, sagt Martina Perreng, Arbeitsrechtlerin beim Deutschen Gewerkschaftsbund. Denn der Arbeitnehmer trägt das „Arbeitswegerisiko“. Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fährt, darf trotzdem nicht zu spät kommen. „Er sollte ein Taxi nehmen“, rät Perreng. Etwas anders sieht es bei Zugverspätung aus, die nach einem Selbstmordversuch entstehen: Diese Verspätungen sind unvorhersehbar. Der Arbeitnehmer kann sie nicht bereits im Vorfeld erahnen. „Es ist die Pflicht des Arbeitnehmers, seinen Arbeitgeber über die Verspätung schnellstmöglich zu informieren. Dabei sollte er seinen Chef auch über eventuell anstehende Termine informieren“, erklärt Nina Lüking von der Rechtsanwaltskanzlei Hensche Rechtsanwälte in Köln. Wer zu spät kommt, obwohl die Verspätung vorhersehbar war, riskiert eine Abmahnung - und im Wiederholungsfall liegt sogar ein Kündigungsgrund vor.

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